Die gesetzliche Brandverhütungsschau – Notwendigkeit, Ablauf und Konsequenzen

Ein sicherer Brandschutz erfordert nicht nur präventive Maßnahmen, sondern auch regelmäßige Überprüfungen durch die zuständigen Behörden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die gesetzliche Brandverhütungsschau (Feuerbeschau), die sicherstellt, dass bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Doch was genau wird bei einer Feuerbeschau geprüft? Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten? Und welche Konsequenzen ergeben sich aus den Feststellungen?

Dipl. Ing. (FH) Paul Benz, Geschäftsführer der BENZ Brandschutzingenieurgesellschaft mbH & Co. KG, gibt in seinem Vortrag wertvolle Einblicke in den Aufbau, die Erkenntnisse und die Verpflichtungen, die sich aus einer Brandverhütungsschau ergeben.

Rechtliche Grundlagen der Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau ist eine hoheitliche Maßnahme, die auf Grundlage verschiedener gesetzlicher Vorschriften durchgeführt wird. Sie dient dazu, Brandschutzmängel frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, um die Sicherheit von Menschen und Sachwerten zu gewährleisten.

Relevante Vorschriften und Gesetze

  • Landesbauordnungen (LBOs): Die Anforderungen an den Brandschutz sind in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert. Hier sind auch die Grundlagen für die Feuerbeschau geregelt.
  • Brandschutzgesetze der Länder: Die Durchführung der Brandverhütungsschau ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgeschrieben.
  • Sonderbauvorschriften: Für bestimmte Gebäudearten – wie Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Industriebauten oder Schulen – gibt es zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz, die regelmäßig überprüft werden müssen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) & Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2): Unternehmen sind verpflichtet, Maßnahmen zur Brandverhütung zu treffen und regelmäßig überprüfen zu lassen.

Wer ist für die Brandverhütungsschau verantwortlich?

Die Feuerbeschau wird von der örtlichen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehrbehörde durchgeführt. Zuständig sind in der Regel die kommunalen Feuerwehren oder Brandschutzämter, die speziell geschulte Brandschutzprüfer entsenden.

Ablauf und Überprüfungsparameter einer Brandverhütungsschau

Die Feuerbeschau erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, das sich je nach Gebäudetyp und Nutzung unterscheiden kann. Der Fokus liegt dabei auf folgenden Aspekten:

  1. Organisatorischer Brandschutz
  • Ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 vorhanden und aktuell?
  • Sind Flucht- und Rettungspläne ordnungsgemäß ausgehängt?
  • Wurden Mitarbeiterschulungen im Brandschutz durchgeführt und dokumentiert?
  • Gibt es festgelegte Evakuierungsabläufe und Notfallmaßnahmen?
  1. Baulicher Brandschutz
  • Sind Feuer- und Rauchschutztüren korrekt verbaut und funktionsfähig?
  • Entsprechen die Brandwände, Decken und Abschottungen den geltenden Vorschriften?
  • Sind Flucht- und Rettungswege frei zugänglich und gut gekennzeichnet?
  1. Anlagentechnischer Brandschutz
  • Sind Brandmeldeanlagen (BMA) und Alarmierungssysteme betriebsbereit?
  • Funktionieren die Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) einwandfrei?
  • Werden Feuerlöscher und andere Löschanlagen regelmäßig gewartet?
  1. Betriebssicherheit und Brandlasten
  • Gibt es unzulässige Lagerungen von brennbaren Stoffen oder Gefahrstoffen?
  • Werden elektrische Anlagen regelmäßig geprüft (E-Check, DGUV Vorschrift 3)?
  • Besteht eine erhöhte Brandgefährdung durch Produktionsprozesse oder Maschinen?

Wie oft wird die Brandverhütungsschau durchgeführt?

Die Häufigkeit der Feuerbeschau ist von der Nutzung des Gebäudes abhängig. In der Regel werden Sonderbauten alle 3 bis 5 Jahre überprüft. Bei hoher Brandgefährdung oder besonderen Risiken kann die Frequenz erhöht werden.

Konsequenzen aus der Begehung und Niederschrift

Nach Abschluss der Brandverhütungsschau wird eine Niederschrift erstellt, die alle Feststellungen und erforderlichen Maßnahmen dokumentiert. Diese kann verschiedene Konsequenzen haben:

  • Ohne Mängel: Das Gebäude erfüllt die Anforderungen – keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
  • Mit Mängeln: Der Betreiber erhält eine Frist zur Beseitigung der Mängel.
  • Erhebliche Verstöße: Sofortige Maßnahmen oder Nutzungsuntersagungen können folgen.

In der Praxis bedeutet dies für Unternehmen, dass sie nach einer Feuerbeschau möglicherweise Nachrüstungen oder bauliche Anpassungen vornehmen müssen. Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen nicht umsetzt, riskiert nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch eine mögliche Haftung im Schadensfall

Best-Practice-Tipp:

Unternehmen sollten die Brandverhütungsschau nicht als reine Kontrollmaßnahme, sondern als wertvolle Unterstützung für den eigenen Brandschutz betrachten. Eine gute Vorbereitung durch regelmäßige Brandschutzbegehungen und Schulungen hilft, Mängel zu vermeiden und den betrieblichen Brandschutz auf einem hohen Niveau zu halten.

Essenziell: Brandverhütungsschau als Instrument der Sicherheit

Die gesetzliche Brandverhütungsschau ist ein unverzichtbarer Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Durch eine systematische Überprüfung werden Brandrisiken frühzeitig erkannt, Gefahren minimiert und rechtliche Anforderungen erfüllt.

Unternehmen sollten diese Maßnahme proaktiv begleiten, indem sie ihre Brandschutzkonzepte regelmäßig aktualisieren, Mitarbeiterschulungen durchführen und präventive Maßnahmen umsetzen.

Der Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Paul Benz bietet wertvolle Einblicke in den Aufbau, die Überprüfungsparameter und die Konsequenzen einer Feuerbeschau – und zeigt auf, wie Unternehmen ihre Brandschutzmaßnahmen optimieren können, um auf der sicheren Seite zu stehen.

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