Ein Brand kann für Unternehmen verheerende Folgen haben. Neben dem direkten Sachschaden an Gebäuden und an Maschinen sind Betriebsunterbrechungen und daraus resultierende Ertragsausfallschäden die Folge.
Um Brände zu vermeiden, steht Schadenverhütung ganz weit oben auf der Agenda der Feuerversicherer. Brandschutz wird aus Sicht der Feuerversicherer immer wichtiger. Entsprechend umfangreich sind die diesbezüglichen Empfehlungen und Forderungen der Feuerversicherer an die versicherten Unternehmen. Dieser Trend ist seit vielen Jahren ungebrochen.
Darüber hinaus sind zu einer betrieblichen Feuerversicherung grundsätzlich umfangreiche, spezielle Sicherheitsvorschriften der Versicherer zu beachten, die deutlich über die einschlägig bekannten gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften hinaus. Deren Nichtbeachtung kann gravierende Folgen für das versicherte Unternehmen haben, die bis zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall reichen können.
In seinem Vortrag geht Hans-Peter Veit, Referent für Sachversicherung und Technischer Underwriter beim GVNW – Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e.V., auf spezielle Sicherheitsvorschriften deutscher Feuerversicherer ein, zum Beispiel mit Blick auf
→ der berühmte „Feuerschutzkeil“ kann den Versicherungsschutz gefährden!
→ eine Prüfung der elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 reicht nicht aus!
→ ggf. sind zusätzliche Vorgaben des Feuerversicherers zu beachten!
→ im Störungsfall nur die Feuerwehr zu informieren, reicht nicht aus!
→ welches sind die Problemfelder, was erwartet der Feuerversicherer?
Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften können ggf. zu Gunsten des versicherten Unternehmens abgeändert werden. Welche Gestaltungsmöglichkeiten insoweit bestehen, wird ebenfalls angesprochen.
Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften kann seitens des Feuerversicherers nicht eingeklagt werden. Aber – und das ist die zweite Seite der Medaille: werden Sicherheitsvorschriften nicht beachtet, kann dies gravierende Folgen haben:
Das versicherte Unternehmen kann sich aber ggf. entlasten. Wie Aufzeichnungen, Checklisten und Prüfberichte des Unternehmens hierbei helfen können, wird ebenfalls angesprochen.
Ein weiteres Thema ist die brandschutztechnische Besichtigung durch den Feuerversicherer:
Selbstverständlich werden auch diese Fragen beantwortet.
Ein hot topic in der Feuerversicherung sind Photovoltaikanlagen auf Industriedächern. Welche zum Teil gravierenden Probleme auftreten und wie diese ggf. vermieden können, wird ebenfalls angesprochen.
In Exkursen kurz angesprochen werden aktuelle, aus brandschutztechnischer Sicht relevante Trends in der Feuerversicherung, z.B.
Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften in der Feuerversicherung dient nicht nur der Schadenverhütung, insbesondere der Vermeidung von Bränden, sondern ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.
Mit seinem Vortrag gibt Hans-Peter Veit einen entsprechenden Überblick zu den speziellen Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer, zeigt individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf und stimmt ein auf aktuelle, aus brandschutztechnischer Sicht relevante Entwicklungen in der Feuerversicherung.
Unternehmen, die sich aktiv mit den brandschutztechnischen Anforderungen der Feuerversicherer auseinandersetzen, profitieren langfristig von einem höheren Schutzniveau und werden damit auch zukünftig attraktiv sein für die Feuerversicherer. Aus feuerversicherungstechnischer Sicht werden solche Unternehmen das Nachsehen haben, die dem Aspekt der Schadenverhütung nicht das nötige Augenmerk widmen.
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